Branchenbezogener Entwurf für Unternehmen und Privatkunden. Bestell-, Liefer- und Zahlungsabläufe sowie die zugehörigen Verbraucherinformationen werden noch abgestimmt. Bis dahin ist dies keine abschließend vereinbarte AGB-Fassung.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen sind für Reinigungs- und Textilpflegeleistungen der TWS Reinigungsservice GmbH, Frauenlobstraße 70-72, 60487 Frankfurt am Main („TWS“), gegenüber Privatkunden und Unternehmen vorgesehen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang, auch wenn sie mündlich erfolgen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Abweichende Regelungen für Unternehmer sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
2. Auftrag und vereinbarte Leistungen
Art und Umfang der Reinigung, besondere Behandlungen und gegebenenfalls Abholung und Lieferung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Zusätzlich kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. TWS betreibt keine öffentlich zugängliche Annahmestelle. Gewerbliche Anlieferungen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.
Noch abzustimmen: Bestellablauf, verbindliche Auftragsannahme und Auftragsbestätigung. Dieser Abschnitt wird mit dem späteren Buchungskonzept vervollständigt.
3. Prüfung und Vorbereitung der Textilien
TWS behandelt die übergebenen Textilien fachgerecht und wählt das geeignete Verfahren unter Berücksichtigung von Material, Pflegekennzeichnung, Zustand und vereinbarter Leistung. Erkennbare Besonderheiten und Risiken werden bei der fachkundigen Prüfung vor der Bearbeitung berücksichtigt. Bestehen erhebliche Zweifel an der Behandelbarkeit, stimmt TWS das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab.
Kunden werden gebeten, Taschen zu leeren, lose Gegenstände und Wertsachen zu entfernen und TWS auf bekannte Schäden, Reparaturen, fehlende oder unzutreffende Pflegekennzeichnungen, frühere Behandlungen und besondere Materialeigenschaften hinzuweisen. Auch außergewöhnlich wertvolle Stücke, nicht erkennbare Verunreinigungen und bekannte Gefahren für Personen oder andere Textilien sollen vor der Übergabe benannt werden.
Ein unterbliebener Hinweis führt nicht automatisch zum Verlust von Ansprüchen. Ein etwaiges Mitverschulden wird ausschließlich nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Die Prüfungs- und Sorgfaltspflichten von TWS bleiben bestehen.
4. Knöpfe, Schnallen, Besätze und Materialschwächen
Auch Zubehör und Besätze werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Dazu gehören insbesondere Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Applikationen, Pailletten, Perlen, Strass, Lederbesätze, Beschichtungen und verklebte Bestandteile.
TWS haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandene, auch bei fachkundiger Prüfung nicht erkennbare Material- oder Verarbeitungsmängel zurückgehen, sofern TWS die Behandlung fachgerecht durchführt und keine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Hierzu können etwa versprödete Kunststoffe, verdeckt geschwächte Nähte, instabile Verklebungen oder unzureichende Farbechtheit gehören. Dasselbe gilt für verborgene, nicht erkennbare Folgen einer früheren unsachgemäßen Behandlung.
Ein Schaden ist nicht allein deshalb von der Haftung ausgenommen, weil ein Zubehörteil betroffen oder das Textil älter ist. Für Schäden durch eine von TWS zu vertretende fehlerhafte Behandlung oder unterlassene erforderliche Prüfung gelten die gesetzlichen Ansprüche und Ziffer 8. Gesetzliche Beweislastregeln werden durch diese Bedingungen nicht verändert.
5. Flecken, Gerüche und besondere Behandlungen
Ob sich Flecken, Verfärbungen oder Gerüche vollständig entfernen lassen, hängt unter anderem von Material, Ursache, Alter und Vorbehandlung ab. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung wird keine Garantie übernommen, dass jeder Fleck oder jede Geruchsbelastung vollständig entfernt werden kann. Ein konkret vereinbarter Reinigungserfolg bleibt geschuldet; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Erfordert eine weitere Behandlung ein erkennbar erhöhtes Risiko für Farbe, Form oder Material, informiert TWS den Kunden über die konkreten Risiken und stimmt das Vorgehen vorab ab. Eine solche Zustimmung hebt die Pflicht zur fachgerechten Ausführung nicht auf und ist kein pauschaler Haftungsverzicht.
6. Preise, Abholung und Lieferung
Die auf der Preisseite ausgewiesenen Reinigungspreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die für den Auftrag getroffene Preisvereinbarung. Kosten für Abholung, Lieferung oder zusätzliche Leistungen werden vor der Beauftragung mitgeteilt und vereinbart.
Noch abzustimmen: Liefergebiet, Servicezeiten, Bearbeitungsdauer, Transportkosten, Mindestauftrag, Zahlungsarten und Zahlungsfristen sowie Regelungen zu Terminänderungen, vergeblichen Abholungen und regelmäßigen Aufträgen. Dafür enthält dieser Entwurf noch keine festen Konditionen.
7. Reklamationen und Nachbesserung
Bitte prüfen Sie Ihre Textilien nach der Rückgabe und teilen Sie uns erkennbare Schäden, Fehlmengen oder Verwechslungen möglichst zeitnah mit, zum Beispiel per E-Mail an support@tws-reinigungsservice.de oder telefonisch unter 069 238507-0. Fotos und Angaben zum Auftrag erleichtern die Prüfung. Die Bitte um zeitnahe Rückmeldung ist keine Ausschlussfrist und verkürzt keine gesetzlichen Ansprüche.
Bei einem berechtigten Mangel erfolgt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen auf Kosten von TWS. Der Kunde ermöglicht die erforderliche Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, die Nachbesserung. Weitere gesetzliche Rechte, insbesondere Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme und Schadensersatz, bleiben bei Vorliegen ihrer jeweiligen Voraussetzungen bestehen. Für Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Haftung
TWS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für zu vertretende Schäden und Verluste. Das gilt auch für das Verhalten gesetzlicher Vertreter und eingesetzter Erfüllungsgehilfen. Eine Begrenzung der Haftung auf ein Vielfaches des Reinigungspreises wird nicht vereinbart.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der fachgerechten Behandlung und sorgfältigen Obhut über die anvertrauten Textilien.
Die Begrenzung gilt außerdem nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
9. Schadensermittlung bei gebrauchten Textilien
Ist TWS zum Schadensersatz verpflichtet, richtet sich dessen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften. Je nach Schaden kommen insbesondere eine fachgerechte Reparatur, der Ausgleich einer verbleibenden Wertminderung oder eine Ersatzbeschaffung in Betracht.
Bei Verlust oder einem nicht behebbaren Schaden ist für die Ersatzbeschaffung grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Dafür werden der Zustand unmittelbar vor dem Schaden, Qualität, Alter, Abnutzung und die tatsächlichen Möglichkeiten einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung berücksichtigt. Ein Abzug „neu für alt“ erfolgt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen.
Es gelten keine starren Altersgrenzen oder pauschalen jährlichen Wertabschläge. Ein Textil gilt nicht allein wegen seines Alters als wertlos. Kaufbelege, Fotos und vergleichbare Angebote können bei der Bewertung helfen; ein Originalkaufbeleg ist keine ausschließliche Voraussetzung für einen Ersatzanspruch. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
10. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen. Eine Zustimmung zur Bearbeitung eines Textils mit besonderen Materialrisiken ersetzt keine Erklärung zum vorzeitigen Beginn einer Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist.
Nach Festlegung des Bestellablaufs werden die erforderliche Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und gegebenenfalls die gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn ergänzt. Dieser Abschnitt ersetzt diese Unterlagen nicht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit diese gesetzlich auch bei einer Rechtswahl zu beachten sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart, soweit dem keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
